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   VerfG Brandenburg, 15.04.2003 - VfGBbg 6/03   

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https://dejure.org/2003,8322
VerfG Brandenburg, 15.04.2003 - VfGBbg 6/03 (https://dejure.org/2003,8322)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.04.2003 - VfGBbg 6/03 (https://dejure.org/2003,8322)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. April 2003 - VfGBbg 6/03 (https://dejure.org/2003,8322)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingliederung der Gemeinde Groß Glienicke in die Stadt Potsdam durch das dritte Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landeshauptstadt Potsdam und die Ämter Fahrland und Werder; Verletzung des "demokratischen Mitwirkungsrechts"; Verfahren der ...

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 21 Abs. 1; LV, Art. 98 Abs. 2 Satz 3
    Anhörung; Gemeindegebietsreform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg 101/03

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Anhörung; Beschwerdebefugnis

    "Änderung des Gemeindegebietes" in diesem Sinne ist auch die hier in Frage stehende Auflösung einer Gemeinde unter (gänzlichem) Wegfall eines eigenen Gemeindegebietes (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 67/03 - vgl. auch Beschlüsse vom 15. April 2003 - VfGBbg 6/03 - und vom 6. August 2003 - VfGBbg 199/03 EA -).

    Die an eine Anhörung im Sinne von Art. 98 Abs. 2 Satz 3 LV zu stellenden Anforderungen sind aus dieser Verfassungsbestimmung heraus und unabhängig von der Rechtslage nach einfachem Recht zu bestimmen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. April 2003 - VfGBbg 6/03 -).

  • VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg 97/03

    Hinsichtlich der Auflösung des Amtes Nauen-Land unzulässige, im Hinblick auf die

    "Änderung des Gemeindegebietes" in diesem Sinne ist auch die hier in Frage stehende Auflösung einer Gemeinde unter (gänzlichem) Wegfall eines eigenen Gemeindegebietes (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 67/03 - vgl. auch Beschlüsse vom 15. April 2003 - VfGBbg 6/03 - und vom 6. August 2003 - VfGBbg 199/03 EA -).

    Die an eine Anhörung im Sinne von Art. 98 Abs. 2 Satz 3 LV zu stellenden Anforderungen sind aus dieser Verfassungsbestimmung heraus und unabhängig von der Rechtslage nach einfachem Recht zu bestimmen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. April 2003 - VfGBbg 6/03 -).

  • VerfG Brandenburg, 22.04.2004 - VfGBbg 182/03

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Beschwerdebefugnis;

    "Änderung des Gemeindegebietes" in diesem Sinne ist auch die hier in Frage stehende Auflösung einer Gemeinde unter (gänzlichem) Wegfall eines eigenen Gemeindegebietes (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 67/03 - vgl. auch Beschlüsse vom 15. April 2003 - VfGBbg 6/03 - und vom 6. August 2003 - VfGBbg 199/03 EA -).

    Die an eine Anhörung im Sinne von Art. 98 Abs. 2 Satz 3 LV zu stellenden Anforderungen sind aus dieser Verfassungsbestimmung heraus und unabhängig von der Rechtslage nach einfachem Recht zu bestimmen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. April 2003 - VfGBbg 6/03 -).

  • VerfG Brandenburg, 26.02.2004 - VfGBbg 150/03

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Beschwerdebefugnis;

    "Änderung des Gemeindegebietes" in diesem Sinne ist auch die hier in Frage stehende Auflösung einer Gemeinde unter (gänzlichem) Wegfall eines eigenen Gemeindegebietes (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 67/03 - vgl. auch Beschlüsse vom 15. April 2003 - VfGBbg 6/03 - und vom 6. August 2003 - VfGBbg 199/03 EA -).

    Die an eine Anhörung im Sinne von Art. 98 Abs. 2 Satz 3 LV zu stellenden Anforderungen sind aus dieser Verfassungsbestimmung heraus und unabhängig von der Rechtslage nach einfachem Recht zu bestimmen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. April 2003 - VfGBbg 6/03 -).

  • VerfG Brandenburg, 16.09.2004 - VfGBbg 118/03

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Anhörung; Verhältnismäßigkeit

    Änderung des Gemeindegebietes in diesem Sinne ist auch die hier in Frage stehende Auflösung einer Gemeinde unter (gänzlichem) Wegfall eines eigenen Gemeindegebietes (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 67/03 - vgl. auch Beschlüsse vom 15. April 2003 - VfGBbg 6/03 - und vom 6. August 2003 - VfGBbg 199/03 EA -).
  • VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 114/03

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Anhörung; Verhältnismäßigkeit

    "Änderung des Gemeindegebietes" in diesem Sinne ist auch die hier in Frage stehende Auflösung einer Gemeinde unter (gänzlichem) Wegfall eines eigenen Gemeindegebietes (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 67/03 - vgl. auch Beschlüsse vom 15. April 2003 - VfGBbg 6/03 - und vom 6. August 2003 - VfGBbg 199/03 EA -).

    Die an eine Anhörung im Sinne von Art. 98 Abs. 2 Satz 3 LV zu stellenden Anforderungen sind aus dieser Verfassungsbestimmung heraus und unabhängig von der Rechtslage nach einfachem Recht zu bestimmen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. April 2003 - VfGBbg 6/03 -).

  • VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 162/03

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Anhörung; Verhältnismäßigkeit

    "Änderung des Gemeindegebietes" in diesem Sinne ist auch die hier in Frage stehende Auflösung einer Gemeinde unter (gänzlichem) Wegfall eines eigenen Gemeindegebietes (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 67/03 - vgl. auch Beschlüsse vom 15. April 2003 - VfGBbg 6/03 - und vom 6. August 2003 - VfGBbg 199/03 EA -).

    Die an eine Anhörung im Sinne von Art. 98 Abs. 2 Satz 3 LV zu stellenden Anforderungen sind aus dieser Verfassungsbestimmung heraus und unabhängig von der Rechtslage nach einfachem Recht zu bestimmen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. April 2003 - VfGBbg 6/03 -).

  • VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 148/03

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Anhörung; Verhältnismäßigkeit

    "Änderung des Gemeindegebietes" in diesem Sinne ist auch die hier in Frage stehende Auflösung einer Gemeinde unter (gänzlichem) Wegfall eines eigenen Gemeindegebietes (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 67/03 - vgl. auch Beschlüsse vom 15. April 2003 - VfGBbg 6/03 - und vom 6. August 2003 - VfGBbg 199/03 EA -).

    Die an eine Anhörung im Sinne von Art. 98 Abs. 2 Satz 3 LV zu stellenden Anforderungen sind aus dieser Verfassungsbestimmung heraus und unabhängig von der Rechtslage nach einfachem Recht zu bestimmen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. April 2003 - VfGBbg 6/03 -).

  • VerfG Brandenburg, 16.09.2004 - VfGBbg 102/03

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Anhörung; Verhältnismäßigkeit

    Änderung des Gemeindegebietes in diesem Sinne ist auch die hier in Frage stehende Auflösung einer Gemeinde unter (gänzlichem) Wegfall eines eigenen Gemeindegebietes (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 67/03 - vgl. auch Beschlüsse vom 15. April 2003 - VfGBbg 6/03 - und vom 6. August 2003 - VfGBbg 199/03 EA -).
  • VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 64/03

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Anhörung; Verhältnismäßigkeit

    "Änderung des Gemeindegebietes" in diesem Sinne ist auch die hier in Frage stehende Auflösung einer Gemeinde unter (gänzlichem) Wegfall eines eigenen Gemeindegebietes (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 67/03 - vgl. auch Beschlüsse vom 15. April 2003 - VfGBbg 6/03 - und vom 6. August 2003 - VfGBbg 199/03 EA -).

    Die an eine Anhörung im Sinne von Art. 98 Abs. 2 Satz 3 LV zu stellenden Anforderungen sind aus dieser Verfassungsbestimmung heraus und unabhängig von der Rechtslage nach einfachem Recht zu bestimmen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. April 2003 - VfGBbg 6/03 -).

  • VerfG Brandenburg, 16.09.2004 - VfGBbg 52/03

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Anhörung; Verhältnismäßigkeit

  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 224/03

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Beteiligtenfähigkeit;

  • VerfG Brandenburg, 17.11.2017 - VfGBbg 17/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • VerfG Brandenburg, 06.08.2003 - VfGBbg 199/03

    Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzgarantie; kommunale

  • VerfG Brandenburg, 18.11.2004 - VfGBbg 273/03

    Kommunale Verfassungsbeschwerde: Eingliederung der Gemeinde Duben in die Stadt

  • VerfG Brandenburg, 18.11.2004 - VfGBbg 275/03

    Kommunale Verfassungsbeschwerde: Eingliederung der Gemeinde Cahnsdorf in die

  • VerfG Brandenburg, 18.11.2004 - VfGBbg 274/03

    Kommunale Verfassungsbeschwerde: Eingliederung der Gemeinde Schlabendorf in die

  • VerfG Brandenburg, 18.11.2004 - VfGBbg 252/03

    Kommunale Verfassungsbeschwerde: Eingliederung der Gemeinde Görlsdorf in die

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